Zu unserem hohen Qualitätsanspruch gehört neben modernen Reisebussen, guten Hotels und interessanten Programmpunkten auch ein gut geschnürtes Leistungspaket ohne versteckte Nebenkosten. In unseren Reisepreisen sind deshalb bereits viele Leistungen wie z.B. Halbpension, Ausflüge mit Führungen und Eintritte enthalten. Diese Leistungen kosten bei anderen Anbietern teilweise extra - deshalb: erst vergleichen, dann buchen.
Ihr „Mehrwert“ für den Einzelzimmerzuschlag - Doppelzimmer zur Alleinbenutzung
Alleinreisende kennen die Problematik des Einzelzimmerzuschlages. Bei Doppelzimmern zur Alleinbenutzung ist dies sicherlich gerechtfertigt und aus Sicht des Hoteliers nachvollziehbar. Ob die Höhe des Zuschlags immer angemessen ist, ist gelegentlich diskussionswürdig.
Finden Sie in unserer Leistungsbeschreibung die Kennzeichnung - DZ als EZ - dann garantiert unser Hotelpartner ein Doppelzimmer (ausgelegt für 2 Personen) zu Ihrer alleinigen Benutzung.
Bei allen mehrtägigen Siepen-Reisen aus dem Sommerkatalog 2025 ab Abfahrtsdatum 22.04.2025 und bei Buchung bis einschließlich 31.01.2025 erhalten Sie 3 % Ermäßigung auf den Reisepreis.
Für die übernommenen Reisen aus dem Winterkatalog 2024/25 kann der Frühbucherrabatt nicht gewährt werden.
Gruppen reisen billiger, wenn die Reise gemeinsam gebucht und bezahlt wird.
Gruppen ab
Auf Veranstaltungen und Eintrittskarten, wie für Musicals oder Varietés, kann keine Gruppenermäßigung gewährt werden.
Wird eine mehrtägige Siepen-Reise durch uns abgesagt, dürfen wir Ihnen alternative Siepen-Reisen anbieten. Auf die innerhalb von 8 Tagen neu gebuchte Alternativreise gewähren wir 3 % Umbuchungsrabatt auf den Reisepreis.
Soweit bei der Reisebeschreibung bzw. im Preisteil nicht anders angegeben, erhalten Kinder von 2 bis 12 Jahren bei Mehrtagesfahrten 40 % Ermäßigung bei Unterbringung im Zimmer mit zwei erwachsenen Begleitpersonen bzw. 20 % Ermäßigung bei Unterbringung im Doppelzimmer mit einer erwachsenen Begleitperson (ausgenommen Eintrittskarten). Bei den Tagesfahrten gelten die Kinderpreise, soweit nicht anders aufgeführt, bis einschließlich 15 Jahre.